SCHÖNENSTRASSE 44+46

wir gehen neue wege und schaffen 22 bezahlbare wohnungen in rüschlikon für jede couleur

Ausgangslage

Die Stiftung Wohnungsbau Ruüchlikon verfügt an der Schönenstrasse über die Parzellen-Nr. 5655 und 5654 mit den Wohngebäuden Nummer 44 und 46. Stiftungszweck ist die Bereitstellung und Vermietung von Wohnraum im preisgünstigen Segment. Die Gebäude stammen aus den siebziger Jahren. Die Nutzeransprüche haben sich seither stark gewandelt, ebenso entsprechen die Bauten nicht mehr den heutigen wirtschaftlichen und energetischen Anforderungen.


Die Stiftung ging zunächst von einer Sanierung und von baulichen Anpassungen der heutigen Gebäude sowie einem zusätzlichen Neubau zwecks Ausnutzung planungsrechtlicher Baureserven aus. Ein Vorprojekt zeigte indessen die Grenzen der Anpassungsfähigkeit des Gebäudebestandes an die gewandelten Verhältnisse auf. Zudem liessen sich die planungsrechtlichen Reserven nur mit einem
vergleichsweise teuren Ergänzungsbau nutzen.

 

Aufgrund einer Machbarkeitsstudie, welche im Mai 2016 durchgeführt wurde, beschloss die Stiftung, die Bestandesliegenschaften durch Neubauten zu ersetzen. Im Rahmen eines Studienauftrags (Dezember 2016 – April 2017) an fünf eingeladene Planungsteams suchte die Stiftung sowohl einen städtebaulichen und architektonisch als auch einen funktionalen und wirtschaftlich überzeugenden Projektvorschlag für zeitgemässes Wohnen im preisgünstigen Segment. Dabei stellte sie in Aussicht, die Verfasser des ausgewählten Projektvorschlages mit einem Generalplanungsmandat zur weiteren Projektentwicklung bis zur Inbetriebnahme zu beauftragen.

 

Zusammen mit dem Beurteilungsgremium wählte die Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon den Projektvorschlag Amédée Ozenfant (E2A) zur weiteren Bearbeitung aus.

 

Ziele und Bedürfnisse

Auf den Parzellen-Nr. 5655 und 5654 sollen zwei Mehrfamilienhäuser im preisgünstigen Segment erstellt werden. Preisgünstig bedeutet für dieses Projekt Mieten, die ca. 20-30% unter dem entsprechenden Durchschnittswert von Rüschlikon liegen. Um dieses Ziel zu erreichen hat die
Auftraggeberin/Bauherrschaft ein Kostenziel 9.8 Mio. CHF inkl. MWST definiert (design-to-cost). In diesem Betrag sind alle Kosten BKP 0-9 enthalten mit Ausnahme von:
• Bauherrenleistungen (inkl. Bauherrenvertretung)
• Kosten für Land
• Finanzierungskosten
• Vermarktungskosten


Die Bauten sind im Minergie-Standard zertifizierungsfähig zu planen. Ob die Zertifizierung im Rahmen der weiteren Projektentwicklung dereinst angestrebt bzw. verlangt wird, ist zurzeit offen. Der Wärmebezug für Heizung und Warmwasser soll über Erdsonden/Wärmepumpen erfolgen.
Die Räume sollen über den Boden beheizt werden. Auf eine Komfortlüftung soll verzichtet werden. Stattdessen sind dezentrale Lüftungen denkbar. Die Gebäudetechnik ist im Hinblick auf Unterhalt, Nachinstallation und Ersatz möglichst einfach vorzusehen. Zentralen und  Steigschächte sind grosszügig auszulegen.

 

Randbedingungen

Mit der Regelüberbauung W2A (mit maximal 2 Vollgeschossen) sind Voraussetzungen für ein städtebaulich verträgliches Ensemble gegeben. Die zu beplanenden Parzellen 5655 und 5654 können für die Planung baurechtlich als eine Parzelle betrachtet werden. Die anrechenbaren
Grundstücksflächen können kumuliert werden. Grenzabstände zwischen diesen beiden Parzellen sind nicht einzuhalten.


Insgesamt kann auf beiden Parzelle zusammen eine Überbaung von 747 m² realisiert werden. Zudem sind Nebengebäude mit einer maximalen Grundfläche von 149 m² gestattet. Die Nähe zur Bahntrasse SBB in Verbindung mit der Hanglage stellt eine besondere Ausgangslage dar. Sowohl die anlagentechnischen Anforderungen der SBB als auch die aus der Bahntrasse resultierenden Immissionen auf den Neubau sind zu prüfen.

"The making of"